Der Think Tank für Digitale Ethik

Seit dem 1. September 2023 ist Identitätsmissbrauch strafbar!

Was viele nicht wissen: In der Schweiz gibt es einen neuen Strafbestand: «Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.»

Weshalb sind das Good News?

👩🏻‍💻 Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) wird es noch einfacher, Bilder sowie Audio- und Videodateien zu manipulieren. Zum Beispiel lässt sich mit «Face Swap» das Gesicht einer Person mit einem anderen Gesicht austauschen. Oder mit einer Lippensynchronisation ist es möglich, dass der Mund der sprechenden Person so verändert wird, dass sie etwas anderes sagt als im Originalvideo. Eine weitere Variante ist das Klonen von Stimmen, bei dem eine Stimme sozusagen kopiert wird, um andere Aussagen zu treffen.

🔎 Natürlich könnten solche Methoden auch für gute Anwendungen genutzt werden, doch ehrlicherweise gibt es davon erst ganz ganz ganz wenige. Und häufig handelt es sich auch erst um Pilotprojekte, bei denen noch nicht ganz klar ist, ob wir sie wirklich sinnvoll finden. Zum Beispiel ging im September ein Video viral, in dem der US-Tech-Influencer und Regisseur Jon Finger täuschend echt Deutsch und Französisch spricht. Möglich macht dies eine neue Software des Start-ups HeyGen.

👩🏻‍⚖️ Das Missbrauchspotenzial der neuen Möglichkeiten ist sehr gross und wir hinterlassen immer mehr Daten, die für einen Identitätsmissbrauch genutzt werden können – zum Beispiel Sprachnachrichten und Videos über Social Media Kanäle. Davon betroffen sind Laien wie du und ich ebenso wie Personen, die starke in der Öffentlichkeit stehen. Zum Beispiel gibt es viel Material im Internet von Schauspieler:innen und Moderatorinnen, die sich missbrauchen lassen.

🎯 Ich finde es deshalb wichtig und gut, haben wir in der Schweiz nun eine rechtliche Grundlage, damit Betroffene gegen Identitätsmissbrauch vorgehen können. BRAVO eidgenössisches Parlament, dass ihr diesen neuen Straftbestand im Rahmen des neuen Datenschutzgesetzes ermöglich habt! 🎉 PS: Wählen zu gehen lohnt sich. 😉

Mein Lesetipp: Blogbeitrag von Martin Steiger mit dem Titel «Identitätsmissbrauch: Politische Provokation rückt neuen Straftatbestand ins Rampenlicht» vom 17. Oktober 2023.

Und für alle, die gute Podcasts mögen: Der Fall ist heute auch Thema in den «Datenschutz Plaudereien» von Martin Steiger und Andreas Von Gunten mit dem Titel: «Wahlkampf mit Identitätsmissbrauch» vom 19. Oktober 2023.

Bild: ThisisEngineering RAEng auf Unsplash