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Europarat erlässt Richtlinien zum Einsatz von Gesichtserkennung

Bild: Gerd Altmann / Pixabay

Gesichtserkennung kann helfen, Hindernisse im Alltag zu überwinden. Im schlimmsten Fall jedoch bedroht sie unsere Menschenrechte. Der Europarat fordert deshalb eine strengere Regulierung. Er hat soeben Leitlinien erlassen, die sich an Regierungen, Gesetzgeber und Unternehmen richten. Gesichtserkennung soll nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt notwendig und verhältnismässig ist. Sie soll verboten werden, wenn sie zur alleinigen Bestimmung von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Gesundheit oder des sozialen Status eingesetzt wird, da dies zu Diskriminierung führen kann. Auch zur Identifikation von Emotionen oder Persönlichkeitsmerkmalen soll Gesichtserkennung verboten werden, da dies unerwünschte Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Zugang zu Bildung und Versicherungen haben kann. -> Die Richtlinien des Europarates schaffen Orientierung und halten fest, dass es eine demokratische Debatte über den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien braucht.