Der Think Tank für Digitale Ethik

Recht auf ein Offline-Leben?

Nein, «DIGITAL ONLY» ist nicht innovativ, sondern schliesst viele Menschen unnötig aus. Deshalb fordern Organisationen «ein Recht auf ein Offline-Leben». Hat so etwas eine Chance?

🇨🇭 Die Piratenpartei des Kantons Zürich hat ihre Volksinitiative, die ein Grundrecht auf digitale Integrität verlangt, im August eingereicht. 6000 Unterschriften wären nötig gewesen, 9841 kamen zusammen. Es geht um Rechte in Bereichen wie zum Beispiel Vergessenwerden, Offline-Leben, Informationssicherheit, Nichtbeurteilung durch eine Maschine, Schutz vor Überwachung und Datenanalysen.

🇨🇭 Die Genfer Stimmbevölkerung hat einen ähnlichen Vorstoss bereits im Juni 2023 mit 94 Prozent an der Urne angenommen. Neu gibt es ein Verfassungsrecht auf digitale Unversehrtheit.

🇩🇪 Der Verein Digitalcourage fordert den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen. Digitalzwang ist für sie, wenn es keine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative zu einem Produkt oder Service gibt, obwohl sie realisierbar wäre. Die Unterschriftenaktion läuft noch.

🌍 Es geht bei diesen Forderungen um Inklusion und Teilhabe, nicht um Rückschritte bei der Digitalisierung. Gerade weil viele von uns von dieser potenziellen Exklusion wohl nicht betroffen sind, lohnt es sich, darüber nachzudenken, was «digital only» für andere Menschen bedeuten kann.

🙋‍♀️ Welche Menschen schliessen wir unnötig aus, wenn gewisse Angebote und Services nur noch digital sind? In welchen Lebensbereichen sollten wir weiterhin nicht digitale Optionen nutzen können?

🎧 Über diese und weitere Fragen diskutieren wir in der neusten Podcast-Episode «Recht auf ein Offline-Leben?» von DIETHELM & GENNER. Hört rein!

💻 Inklusion und Teilhabe sind auch wichtige Werte, wenn es um den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Werkzeugen wie ChatGPT geht. Wer sich in diesem Bereich weiterbilden möchte, wird auf meiner Website fündig.

Foto: Verein Digitalcourage, CC-BY 4.0