Wie erwartet hat der Elefant eine Maus geboren: Der Bundesrat hat soeben seinen Vorschlag vorgelegt, wie wir künstliche Intelligenz (KI) in der Schweiz regulieren sollten, basierend auf zwei Säulen:
🇨🇭 Wir ratifizieren die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI). Davon war auszugehen, denn diese Konvention wurde unter der Leitung eines Schweizer Botschafters erarbeitet.
Die KI-Konvention bzw. die entsprechenden Anpassungen im Schweizer Recht greifen primär bei staatlichen Akteuren. Deshalb gibt es zusätzlich rechtlich nicht verbindliche Massnahmen für Unternehmen, zum Beispiel Branchenlösungen oder Vereinbarungen zur Selbstdeklaration.
🇨🇭 Wir führen die Aktivitäten zur Regulierung von KI in einzelnen Bereichen wie zum Beispiel Gesundheitswesen oder Verkehr weiter. Wie erwartet sind also wenige sektorspezifische Anpassungen geplant, keine sektorübergreifende Regulierung wie es die EU mit dem AI Act gemacht hat.
Der Vorschlag des Bundesrates orientiert sich an drei Zielen:
🎯 Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz
🎯 Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit
🎯 Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in Anwendungen von KI
Kurz: Der Vorschlag passt zur äusserst liberalen Kultur der Schweiz und dem Grundsatz einer technologieneutralen, prinzipienorientierten Regulierung. Nun können alle aufatmen, die Angst vor einem «AI Act» in der Schweiz hatten.
Hinweis: Grund für diesen Post ist die Medienmitteilung bzw. die Publikation der Auslegeordnung des Bundesrates zur Regulierung von KI in der Schweiz. Dieser Bericht sollte ursprünglich bis im November 2024 vorliegen – was nicht gerade schnell war – und wurde dann auf Mitte Februar 2025 verschoben. Das Timing der KI-Konferenz der Universität St.Gallen vom 21. März zum Thema KI-Regulierung in der Schweiz passt einmal mehr perfekt!