Heute, am 20. November, feiert die UNO-Kinderrechtskonvention Geburtstag. Ich finde es mutig von der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen, dass sie in diesem Kontext so klar Stellung bezieht zum Thema «Social Media Verbot» für Kinder- und Jugendliche.
Die Kommission plädiert für partizipativ erarbeitete Regeln statt pauschaler Verbote, sowie für die Förderung von Medienkompetenz und eine gesetzliche Regulierung der grossen Online-Plattformen.

Die Empfehlung der Kommission basiert auf folgenden Argumenten (Auszüge aus dem Positionspapier):
👩🏻💼📱Generelle Verbote widersprechen den Kinderrechten und der wissenschaftlichen Datenlage (S. 13):
«Ein generelles Verbot von Social Media widerspricht den Kinderrechten, die auch im digitalen Raum bestehen, und der wissenschaftlichen Evidenz, da die Studienergebnisse bezüglich der Schädlichkeit von Social Media für Kinder und Jugendliche uneindeutig und facettenreich sind.»
👩🏻💼📱Partizipativ erarbeitete Regeln statt starrer Verbote (S. 14):
«Eine gesetzliche Regelung erscheint als vermeintlich einfache Lösung für ein
komplexes Problem. (…) Statt genereller Verbote, die die Handlungsfähigkeit sowohl von Eltern als auch von Kindern unnötig einschränken, braucht es partizipativ ausgehandelte Regelungen, die auf den jeweiligen Entwicklungsstand und Lebenskontext der Kinder abgestimmt sind.»
👩🏻💼📱Förderung von Medienkompetenz und Selbstregulation (S. 14)
«Medienkompetenz umfasst mehr als blosses Wissen: Sie entsteht durch aktives Handeln, Austausch und die Möglichkeit, digitale Technologien selbstbestimmt im geschützten Rahmen auszuprobieren und zu lernen, mit den dabei gemachten Erfahrungen und Erlebnissen umzugehen.»
👩🏻💼📱Differenzierter Blick auf Auswirkungen auf psychische Gesundheit (S. 15)
«Die Auswirkungen der Nutzung von Social Media auf die psychische Gesundheit sind komplex und müssen differenziert betrachtet werden. Effekte auf die psychische Gesundheit können positiv oder negativ ausfallen, abhängig sein von Quantität, Qualität und Kontext der Nutzung. Sie können sich auch je nach Person und Plattform unterscheiden.»
«Individuelle Unterschiede sollen adäquat berücksichtigt werden. Durchschnittseffekte dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass besonders vulnerable Jugendliche mit vorbestehenden psychischen Problemen oder Gruppen, die vermehrt Diskriminierung und Zurückweisung ausgesetzt sind, negativen Effekten von Social Media ausgesetzt sind und gezielte Unterstützung und Schutzmassnahmen benötigen.»
👩🏻💼📱Plattformregulierung und Transparenzpflichten (S. 16)
«Um Kindern und Jugendlichen einen altersgerechten, sicheren und inklusiven Zugang zu digitalen Medien und damit auch zu Social Media zu gewähren, ist auch ein Fokus auf die Rahmenbedingungen zu legen, in denen sie sich bewegen.»
Das Positionspapier ist gut verständlich, klar gegliedert und relativ kurz. Die Lektüre lohnt sich!
🔎 Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (20. 11.2025): Medienmitteilung und Positionspapier
🔎 Pro Juventute: Kinder und Jugendliche stärken statt ausschliessen: Warum es für den Umgang mit Social Media differenzierte Lösungen braucht
🔎 Hörbeitrag auf SRF von knapp 5 Minuten (31.10.2025): Social-Media-Verbot in der Schweiz: Was meint die Jugend?
Hinweis: Beruflich bin ich hier nicht involviert. Ich verfolge das Thema als Privatperson. Dieser Hinweis ist mir wichtig, weil ich mich in meiner beruflichen Rolle als Expertin für Digitale Ethik nicht mit allen Themen vertieft bzw. systematisch auseinandersetzen kann.