Der Think Tank für Digitale Ethik

Vermeintlich mehr Gerechtigkeit!

Dieses Verständnis von GERECHTIGKEIT schockiert mich. Geht vor lauter Faszination für KI gerade die Menschlichkeit den Bach runter? Was es braucht ist die sorgfältige Abwägung des Einzelfalls. Gerechtigkeit statt «vermeintliche Gleichheit».

Vor Gericht stehen individuelle Persönlichkeiten, deren Tat in einem ganz spezifischen Kontext stattgefunden hat. Das erfordert menschliches Urteilsvermögen. Entsprechend richtig und wichtig ist, dass das Gesetz einen Handlungsspielraum definiert.

Ich finde es falsch, ja gefährlich zu glauben, der Vergleich einer bestimmten Tat eines bestimmten Menschen heute lasse sich mit den Taten anderer Menschen in der Vergangenheit vergleichen. (Hinzu kommen die bekannten Verzerrungen und Bias.)

Eine «vermeintliche Urteilsmaschine» ist nicht einfach eine Unterstützung. Sobald sie eingesetzt wird, beeinflusst sie das Urteil. Wir Menschen neigen dazu, automatisierte Ergebnisse zu bevorzugen. Wir schenken ihnen zu viel Vertrauen. Das ist der bekannte Automation Bias.

🔎 Mehr Fairness? Das erreichen wir nicht mit KI, sondern indem wir verantwortungsvolle Richterinnen und Richter an den Gerichten haben. Und solche entfernen können, die nicht dahin gehören.

🔎 Mehr Transparenz? Das erreichen wir, indem alle Urteile öffentlich zugänglich sind, was problemlos möglich wäre. opencaselaw.ch zeigt, wie es geht.

🔎 Mehr Effizienz? KI kann zum Beispiel bei der Recherche, beim Formulierung der Urteile oder beim Transkribieren helfen. Natürlich immer mit dem kritischen Blick auf das Ergebnis am Ende.

🔎 Wenn Gerichte überlastet sind, braucht es dafür mehr Personal, nicht «vermeintliche Urteilsmaschinen».

Mich erinnert die erwähnte «Urteilsmaschine» im Artikel der SonntagsZeitung von heute an die Software COMPAS, die in den USA zum Teil eingesetzt wird und hochumstritten ist.

COMPAS berechnet für jeden Beschuldigten, basierend auf den Antworten auf einen Fragebogen, einen Risikowert von 1 bis 10. Diese Zahl steht für die Wahrscheinlichkeit, dass die Person zurückfällig werden könnte. Eine Untersuchung von ProPublica zeigte, wie unzuverlässig die Ergebnisse sind inkusive den gängigen Verzerrungen und Bias.

Für mich sind solche Tools ein Paradebeispiel für ein reduktionistisches Menschenbild. Der Mensch wird abwertet, indem es ihn wie eine berechenbare, fehlerhafte Maschine behandelt, während es gleichzeitig die Technologie überhöht. Das ist ein Thema, über das ich gerade in meinem Buch «über den Menschen im KI-Zeitalter» schreibe. Es erscheint 2027. 💁‍♀️

Basis für diese Gedanken in meinem Post auf LinkedIn ist der Artikel in der SonntagsZeitung vom 23.8.2026 (Seite 8). Ein Schweizer Richter hat mit KI eine «Urteilsmaschine» entwickelt. Sie berechnet offenbar Strafen für Drogendealer, Diebe und Betrüger – neu auch für Vergewaltiger.

Nachtrag: Richter Jonas Achermann erklärt sein KI-Tool hier ausführlich. Zum Thema ist im Oktober 2025 ausserdem diese spannende Podcast-Episode erschienen.