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KI-Konvention Europarat: Kritik an den Verhandlungen

Die Verhandlungen für eine KI-Konvention des Europarats befinden sich in der heissen Phase. Nun wird Kritik laut: Hat die KI-Konvention nur noch wenig mit europäischen Werten zu tun? Wird die Privatwirtschaft ausgenommen?

Der Artikel im Republik Magazin von heute von Adrienne Fichter und Balz Oertli zeigt zum Beispiel, dass zwei Optionen auf dem Tisch liegen mit Blick auf die Privatwirtschaft:

🔎 Befristetes «Opt-out»: Die Konvention gilt für den öffentlichen und für den privaten Sektor. Unterzeichnende Staaten haben jedoch die Möglichkeit den privaten Bereich vorübergehend ausschliessen. Nach ein paar Jahren ist eine Bestandes­aufnahme geplant. Für diese Option setzen sich die EU und die Zivil­gesellschaft ein.

🔎 «Opt-in»: Die KI-Konvention enthält lediglich bindende Regeln für den Staat. Staaten könnten zusätzlich auf Massnahmen für den privaten Sektor hinwirken. «Seek to ensure» nennt sich das. Diese Formulierung ist rechtlich nicht bindend und sie kann bei einem Gericht auch nicht durch­gesetzt werden. Die USA lobbyiert offenbar massiv für diese Option.

Der Artikel heute im Republik Magazin gibt spannende Einblicke in diese und weitere Punkte der laufenden Verhandlungen. Die Lektüre lohnt sich! 📚 Hier noch etwas Hintergrundinformationen zur KI-Konvention des Europarats:

🌍 Das Komitee für KI (CAI) des Europarats hat die Aufgabe, eine rechtlich bindende Rahmenkonvention mit Grundprinzipien zu KI, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verhandeln. Ziel ist, dass die KI-Konvention im Mai, zum 75. Geburtstag des Europarats und der Europäischen Menschenrechtskonvention, verabschiedet wird.

🌍 Das Komitee besteht aus Vertreter:innen aller 46 Mitgliedstaaten des Europarats und wird vom Schweizer Botschafter Thomas Schneider geleitet. Als Beobachter beteiligen sich weitere Staaten wie die USA, Kanada, Mexiko, Japan und Israel.

🌍 Nicht staatliche Akteure wie NGOs, Wissenschaft oder Unternehmen sind bei den Verhandlungen (Sitzungen) ausgeschlossen. Sie können sich nur im Rahmen von Plenar­sitzungen zu den Entwürfen äussern und im Vorfeld auch Änderungs­vorschläge einbringen.

Die Zivilgesellschaft übt nun Kritik am Verfahren und den Inhalten: Gestern haben 90 zivilgesellschaftliche Organisationen (sowie Wissenschaftler:innen) einen offenen Brief publiziert, u.a. unterzeichnet von Organisationen wie AlgorithmWatch CH und Digitale Gesellschaft. Sie fordern die verhandelnden Staaten auf, Unternehmen und nationalen Sicherheitsbehörden beim Einsatz von KI nicht einfach freie Hand zu lassen.

Foto: Verhandlungsleitung des Komitees für KI (CAI) – Europarat